Gemeinsame Stellungnahme von FREO, DEUTSCHE JAZZUNION, UNISONO und PRO MUSIK zur Bundesratsinitiative aus NRW zur Absicherung von selbstständigen Musiker*innen

Lücken in der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler*innen schließen

Berlin, 22.09.2026 | FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V., DEUTSCHE JAZZUNION, PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V. und UNISONO – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V. unterstützen die Bundesratsinitiative zur Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie selbstständiger Künstler*innen. Die Musiker*innenverbände appellieren an die Länder, die Initiative zügig zu beschließen und damit den Weg für eine bessere soziale Absicherung freier Künstler*innen zu öffnen.

Die soziale Absicherung selbstständiger Musiker*innen weist bis heute eine erhebliche Lücke auf. Die Künstlersozialversicherung bezieht sie unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Für temporäre Einkommensverluste, die sich aus den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe ergeben, fehlt bislang jedoch eine vergleichbare Absicherung.

Genau hier setzt die 2024 vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachte Bundesratsinitiative an. Sie schlägt vor, eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung zu schaffen, die selbstständige Musiker*innen gegenüber temporären Einkommensverlusten absichert. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III: Musiker*innen gehen auch dann beruflich ihrer künstlerischen Tätigkeit nach, wenn sie zeitweise kein direktes Einkommen daraus erzielen. Für diese besondere Konstellation fehlt bislang ein passender sozialer Schutz.

Denn künstlerische Arbeit endet nicht, wenn ein Engagement oder ein Projekt abgeschlossen ist. Die Aufrechterhaltung des künstlerischen Niveaus, Recherche und Konzeption, Proben und künstlerische Weiterentwicklung, Akquise und die Vorbereitung neuer Produktionen gehören ebenso zur professionellen Tätigkeit wie Konzerte, Aufführungen oder andere vergütete Aufträge. Phasen ohne laufendes Einkommen sind deshalb für viele selbstständige Künstler*innen struktureller Bestandteil ihrer Erwerbsbiografie.

Wir begrüßen, dass dieser seit Langem bestehende Handlungsbedarf wieder auf der politischen Agenda steht. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben besonders deutlich gezeigt, wie schnell selbstständige Musiker*innen bei wegfallenden Einkünften durch die bestehenden Sicherungssysteme fallen können. Verstärkt wird dies durch die strukturell niedrigen Einkommen, die es nicht ermöglichen, Rücklagen für temporäre Einkommensverluste aufzubauen. Eine dauerhaft tragfähige Lösung darf deshalb nicht erst in der nächsten Krise gesucht werden.

Praxistaugliche Lösung gemeinsam mit den Verbänden entwickeln

Aus unserer Sicht muss eine neue Absicherung die tatsächlichen Arbeits- und Erwerbsweisen selbstständiger Musiker*innen berücksichtigen. Sie muss nachvollziehbar, unbürokratisch und praktisch nutzbar sein. Ein System, in das Musiker*innen einzahlen, dessen Leistungen sie aufgrund praxisferner Voraussetzungen im Bedarfsfall jedoch kaum in Anspruch nehmen können, würde sein Ziel verfehlen.

Wir erwarten deshalb, dass selbstständige Musiker*innen und ihre Interessenvertretungen frühzeitig in die Entwicklung eines konkreten Modells einbezogen werden. Die Künstlersozialversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler*innen und für die freie Kunst- und Kulturszene von zentraler Bedeutung. Eine Erweiterung des Systems muss diese Errungenschaft stärken und darf weder bestehende Leistungen und Zugänge verschlechtern noch die Funktionsfähigkeit der Künstlersozialversicherung gefährden.

Wir appellieren an den Bundesrat, die Initiative zügig zu beschließen und die Bundesregierung aufzufordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie für selbstständige Künstler*innen über das System der Künstlersozialversicherung zu schaffen oder einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer solchen Absicherung zu unterbreiten.

Ziel muss eine Lösung sein, die den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird, praktikabel ausgestaltet ist und dauerhaft zu einer besseren sozialen Absicherung beiträgt.

Stimmen der Verbände

Lena Krause, Geschäftsführerin FREO e.V.:
„Freie Ensembles und Orchester entstehen aus langfristiger Zusammenarbeit, Vertrauen und gemeinsamer künstlerischer Entwicklung. Gleichzeitig tragen die selbstständigen Musiker*innen einen großen Teil des wirtschaftlichen Risikos selbst. Wenn Engagements wegfallen oder Einkommen unerwartet einbrechen, darf daraus nicht unmittelbar soziale Unsicherheit entstehen. Die Bundesratsinitiative greift deshalb eine reale Lücke in der sozialen Absicherung auf und kann eine längst notwendige politische Debatte darüber anstoßen. Jetzt braucht es eine Lösung, die zur Arbeitswirklichkeit der freien Musikszene passt.“

Camille Buscot, Geschäftsführerin Deutsche Jazzunion:
„Aktuell können freischaffende Jazzmusiker*innen ihre Honorare nicht so aufstellen, dass Verdienstausfälle abgefedert werden, und wir sind von angemessenen Honoraruntergrenzen noch weit entfernt. Umso wichtiger ist es, an der Stellschraube der sozialen Absicherung zu drehen und dieser Arbeitsrealität gerecht zu werden. Die Bundesratsinitiative ist hier ein essenzieller Schritt. Doch dafür braucht es gemeinsam mit den Verbänden eine praxistaugliche und nachhaltige Lösung.“

Ella Rohwer, Co-Geschäftsführerin PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e. V.:
„Für freie Musikschaffende sind Phasen ohne Honorar kein beruflicher Stillstand. Auch zwischen bezahlten Aufträgen wird geprobt, entwickelt, akquiriert und vorbereitet. Diese Arbeit ist Teil unserer professionellen Realität – sozial abgesichert ist sie bislang nicht. Wir unterstützen daher mit Nachdruck die Bundesratsinitiative aus NRW.“

Robin von Olshausen, Geschäftsführer UNISONO:
„Auch angestellte Musiker*innen kennen Phasen des Übergangs – zwischen Verträgen, bei befristeten Engagements oder in Umbruchsituationen von Ensembles. Für selbstständige Kolleg*innen sind solche Lücken jedoch dauerhafter Teil der Erwerbsbiografie, ohne dass es dafür bislang eine angemessene Absicherung gibt. Die Bundesratsinitiative greift dieses strukturelle Problem auf und verdient dafür Unterstützung.”

Über die Deutsche Jazzunion
Die Deutsche Jazzunion wurde 1973 gegründet und ist als Sprachrohr der Jazzmusiker*innen in Deutschland eine wichtige Ansprechpartnerin für die Politik auf Bundesebene. Zu den Kernzielen des Verbands gehören die Verbesserung der Vergütung und der sozialen Absicherung von Jazzmusikerinnen, der Ausbau der spezifischen Förderung für Jazz und Improvisierte Musik sowie die Stärkung der Spielstätten. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-jazzunion.de.

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