GVL Gebrauchsanweisung

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) hat 2010 ihr Verteilungssystem umgestellt.

Dies betrifft dich als Musiker*in direkt, da sich nicht nur die Abrechnungsgrundlage geändert hat, sondern auch die Art und Weise, wie die GVL* ihre Informationen bezieht. Das bedeutet, seit 2010 musst du dich selbst – und regelmäßig – um alle GVL-Angelegenheiten kümmern.

Nachfolgend findest du zwei Untergliederungen:
Teil 1 ist eine kleine Abhandlung über das „Wie und Warum“ der GVL-Reform.
Teil 2 ist eine Gebrauchsanweisung für die ARTSYS-Datenbank, die du nutzen musst, wenn du in Zukunft Einnahmen aus der GVL erzielen möchtest.

* Die GVL ist eine Verwertungsgesellschaft ähnlich der GEMA. Sie verwertet die Rechte der Ausübenden (in unserem Fall der Musiker*innen), wohingegen die GEMA die Rechte der Urheber*innen (sprich Komponist*innen und Texter*innen) wahrnimmt.

Teil 1 – das „Wie und Warum“ der GVL-Reform

Grundlage der bisherigen GVL-Zahlungen waren Honorare für Studioaufnahmen. Diese wurden ein Mal im Jahr auf Meldebögen bei der GVL eingereicht. Gewertet wurden dabei:

  • ausgestrahlte Filme, TV, etc. (Airplay)
  • im Radio übertragene Musik (Airplay)
  • der Verkauf von CDs, LPs, etc. (das war für viele Musiker*innen mit kleinen Labels das Wichtigste)

Leistungsschutzrechte bestehen an der Übertragung, Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung und am Mitschnitt von Werken. Live-Konzerte, die nicht gesendet wurden, werden nicht berücksichtigt!

Seit 2010 hat die GVL ihren Abrechnungsmodus von honorarbezogen auf nutzungsbezogen umgestellt. Das bedeutet:

  • nur gesendete Werke werden berücksichtigt (Airplay)
  • die bisherige Praxis, auch verkaufte Tonträger und Downloads einzurechnen, entfällt und somit auch die Haupteinnahmequelle aus den bisherigen Zahlungen der GVL

Grund hierfür ist die erfolgreiche Klage internationaler Verwertungsgesellschaften vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Praxis der GVL, die nationale Künstler*innen bei der Abrechnung rechnerisch bevorzugten.

Die GVL stellte einen zunehmenden Missbrauch dieses Systems fest. Gagen für Live-Konzerte wurden als Honorare für Einspielungen deklariert. Das hat zur Folge, dass Künstler*innen ohne nennenswerten „Airplay“ weniger als bisher bekommen werden.

Jede*r ausübende Musiker*in muss deshalb selbst die Mitwirkung bei Aufnahmen im Online-Portal ARTSYS www.artsys.gvl.de anmelden.

Achtung! Das kannst tatsächlich nur du selbst machen!

Wichtig: Wer seine Mitwirkungen nicht anmeldet, bekommt nichts von der GVL!

Die Online Datenbank ARTSYS

In der Datenbank werden alle Daten von Mitwirkenden* an Aufnahmen gesammelt – und zwar pro Titel!

* Beispiel: Auf Yesterday von den Beatles spielen weder Ringo, John, noch George, sondern Paul und ca. 40 Musiker*innen des London Royal Symphony Orchestra. Das führt dazu, dass von den Beatles nur Paul etwas von der GVL bekommt.

Um diese unglaubliche Arbeit zu bewältigen hat die GVL über 100 neue Mitarbeiter*innen eingestellt, die aus der Musikpraxis kommen (Musiker*innen).

Alle GVL-Mitarbeitenden, mit denen wir zu tun hatten, sind kompetent und freundlich. Wenn du also Fragen hast, ruf gerne an. Eine Beratung ist auch auf Englisch möglich.

Die Telefonnummer lautet: (030) 484 83 760

Woher weiß ARTSYS, wer auf welchem Stück gespielt hat?

Jede*r Künstler*in meldet die Mitwirkung selbst im ARTSYS-Online-Portal an (Wichtig: pro Stück). Die Zugangsdaten für das Online-Portal wurden jedem GVL-Mitglied zugesandt und können auch jederzeit unter meine GVL beantragt werden.

Hier gibt es auch ein FAQ und eine Hilfe-Seite.

Wie kommen die Stücke in die Datenbank?

Die GVL generiert die Daten nicht selbst, sondern übernimmt sie:

  1. von den Playlists der Radiostationen, TV Sender, etc.,
  2. aus den Meldungen von Media-Control und PhonoNet,
  3. aus der Trisys Datenbank (Hersteller, Label) und
  4. aus sonstigen Quellen (z. B. ausländischen Verwertungsgesellschaften) 

Die große „Vielfalt“

Jede Titelmeldung, die bei der GVL eingeht, ist im rechtlichen Sinn ein „amtliches“ Dokument. Dieses darf (und kann) von der GVL nicht verändert werden. Dies führt zu folgendem Kuriosum:

Von einigen Titeln findet man bei ARTSYS möglicherweise unterschiedlich geschriebene Eintragungen.

Beispiel: Yesterday / Jesterday / Yester day

Bitte beachte: Das sind keine Fehler und wird auch nicht korrigiert. Sie werden auch nicht zusammengefasst! Auch in Zukunft nicht.*

Laut GVL wird jedoch an einer Verbesserung und an einer automatischen Zusammenführung der Titel mit unterschiedlichen Schreibweisen gearbeitet.

* Wie entsteht diese Vielfalt? Hier ein Beispiel: Radio DJs müssen Stücke, die sie spielen an die GVL melden. In der Eile kann es passieren, dass ein Titel falsch geschrieben wird. Wie oben beschrieben, legt die GVL-Datenbank Artsys für jede unterschiedliche Meldung automatisch einen eigenen Titel an.

Was tun?

Du musst dich selbst bei jedem Titel (in jeglicher Schreibweise) in der Datenbank eintragen. Sei kreativ bei der Suche nach deinen Mitwirkungen. Radio-DJs sind es offensichtlich auch. Da immer wieder neue Meldungen und auch neue Schreibweisen hinzukommen, solltest du in regelmäßigen Abständen bei ARTSYS nachsehen, ob etwa neue Schreibweisen dazu gekommen sind. Die GVL selbst empfiehlt dies alle 3 Monate zu tun.

Ausschüttung

Wie gewohnt schüttet die GVL jährlich die Vergütung aus. Anhand der in der Datenbank gesammelten Mitwirkungen und der von der GVL festgestellten Airplays ermittelt nun die GVL, ob und in welcher Höhe Vergütungen für die beteiligten Künstler*innen ausgeschüttet werden.

Teil 2 – Dateneingabe

Unter meine GVL meldest du dich mit deinen Zugangsdaten, die du von der GVL zugeschickt bekommen hast, an und los geht’s!

Oben gehst du auf „Datenbankrecherche“, öffnest das Klappmenü und beginnst am sinnvollsten mit „Tonträger: Alben (Musik und Wort)“. Hier gibst du unter „Album Künstler“ deinen Künstler*innen- oder den Bandnamen ein.* Hier findest du einige (aber nicht alle) Alben. Der Grund steht in Teil 1 oben.

* Sei auch hier kreativ! Es gibt z. B. 17 Hippies, aber auch 17 Happies und siebzehn hippies.

Jetzt fleißig anklicken und in den „Sammelkorb“ übernehmen. Danach suchst du nach „Tonträger: Einzeltitel (Musik und Wort)“. Hier macht es Sinn, die erweiterte Suche zu nutzen und unter „Name / … / Orchester“ wiederum den Künstler*innen- oder Bandnamen einzutragen.

Jetzt tauchen Titel in verschiedenen Schreibweisen auf. Suche nun Titel, auf denen du gespielt hast und füge sie dem Sammelordner hinzu. Wenn du später schon einige Titel eingetragen hast, dann ist die Funktion „bereits angemeldete ausblenden“ sehr wichtig (setze dort dann einen Haken).

* Wenn du nach Titeln suchst wirst du Merkwürdiges finden: „Honky Tonk Woman“, komponiert von Keith Richards, gespielt von den 17 HIPPIES oder „Rode Rechde Haund“, komponiert von Nick Cave, gespielt von den 17 HIPPIES. Beide Stücke sind nie von denen gespielt worden! Du wirst auch Stücke mit lustiger und/oder falscher Schreibweise und auch einige andere Ungereimtheiten finden. Ignoriere diese einfach. Wie oben erwähnt, viele Titel wurden von Radio-DJs so eingegeben.

Das Prozedere

  1. Titel suchen → anklicken → in den Sammelkorb übernehmen
  2. Mit Häkchen die Tracks im Sammelkorb markieren (es öffnen sich unten verschiedene
    Klappmenüs)
  3. Jetzt nacheinander die Reiter auswählen und jeweils Daten eintragen. Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
    Rolle: Hier kannst du auswählen, ob du als Instrumentalmusiker*in, Sänger*in oder als künstlerische*r Produzent*in tätig warst
    Funktion: Hier wird zwischen Bandmitglied, Studiomusiker*in, Solist*in und Orchestermitglied unterschieden. Wichtig: Es gibt verschiedene Punktwerte 
    Gruppe: Hier kannst du den Künstler*innen- oder Bandnamen eintragen
    Größe: Hier kannst du die Anzahl der Mitglieder eintragen
    Instrument: Selbsterklärend 
    Aufnahmejahr: Wichtig! Nicht schätzen, sondern nachschauen (z. B. auf dem CD-Cover)
  4. Nach vollständiger Eingabe der Daten auf Mitwirkung für Aufnahme speichern klicken!

Rollen und Funktionen

Die GVL hat eine Punktwertung für die Mitwirkung an einem Titel eingeführt
und vergibt unterschiedliche viele Punkte, je nachdem, ob man

  • Bandmitglied ist = 3 Punkte
  • Studiomusiker*in ist =1 Punkt
  • Orchestermitglied ist = 1 Punkt
  • Produzent*in ist = 3 Punkte
  • Solist*in ist = 3 Punkte (aber nur, wenn man ausdrücklich erwähnt wird, wie z. B. auf dem Cover von Deep Purple feat. Richie Blackmore)

Theoretisch kann man also auf einem Titel verschiedene Instrumente eingespielt und/oder unterschiedliche Funktionen ausgeübt haben (Beispiel: Sänger*in ist gleichzeitig auch Gitarrist*in oder Bassist*in ist auch Produzent*in). Man kann sich also mehrfach eintragen. Dazu musst du das Prozedere (siehe oben) einfach wiederholen.

Beispiel: Bandmitglied (Gesang) plus Bandmitglied (Gitarre) plus Bandmitglied (Keyboard) ergeben zusammen 5 Punkte. Es werden nur 2 Meldungen mit der höchstmöglichen Punktzahl berechnet. Insgesamt kann man nicht mehr als 5 Punkte pro Titel akkumulieren! Auch wenn man als Bandmitglied Bassist*in, Sänger*in, Produzent*in, Flötist*in und Banjospieler*in ist, gibt es max. fünf Punkte.

Größe (Band/Ensemble contra Orchester/Klangkörper)

Die GVL geht davon aus, dass eine Band maximal 15 Mitglieder hat. Darüber gilt man automatisch als Orchester. Einzelne Musiker*innen erhalten dann für ihre Mitwirkung nicht mehr 3
Punkte, sondern nur noch einen Punkt.

Prüfung durch die GVL

Nachdem du dich in die Datenbank eingetragen hast, bekommst du von der GVL eine
E-Mail, in der diese sich für deine Arbeit bedankt. Dann prüft die GVL deine Angaben und gibt dir Bescheid, ob sie diese Angaben akzeptiert, ob
du noch weitere Belege* einreichen musst, oder ob sie eventuell deine Meldung sogar ablehnt.

* Als Beleg für deine Mitwirkung kannst du beispielsweise ein Album-Cover einreichen. Cover mit der Namensnennung werden als amtliche Dokumente gewertet.

ARTSYS kann noch mehr

Wenn du soweit gekommen bist, wirst du feststellen, dass die ARTSYS-Datenbank eigentlich ganz einfach zu bedienen ist und sie hält noch mehr Informationen für dich bereit.

Zwei weitere Reiter sind besonders interessant: Unter „Meine Mitwirkungen“ findest du eine Liste aller Titel, auf denen du eingetragen bist (sofern deine Mitwirkung von der GVL positiv geprüft wurde). Unter „Status“ findest du ein grünes Häkchen und sind alle weiteren Mitwirkenden eines Titels aufgeführt, sofern ihre Mitwirkung von der GVL positiv geprüft wurde. Unter „Meine Vergütungen“ kannst du eine PDF-Datei für das jeweilige Verteilungsjahr herunterladen. Dort siehst du, wie viel Geld du für deine Beteiligung an einem Titel bekommen hast.

Zum Schluss: der Wahrnehmungsvertrag!

Um überhaupt an einer zukünftigen GVL-Ausschüttung teilnehmen zu können, muss der Wahrnehmungsvertrag, der dir zugesandt wurde, unterschrieben an die GVL zurückgeschickt werden.

Ergänzungen von der Deutschen Jazzunion zur GVL-Anweisung

Es empfiehlt sich in jedem Fall GVL-Mitglied zu werden, selbst wenn man zu Beginn noch wenig Vergütung erhält. Nicht zuletzt, weil man nur so Förderanträge für kulturelle und soziale Zuwendungen stellen kann.

Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Es ist sinnvoll alle Mitwirkungen zu melden, selbst wenn man nicht mit großen Vergütungssummen rechnet. Der Grund ist: Die GVL unterstützt ihre Mitglieder im Alter unabhängig davon wie viel sie erwirtschaften. Wichtig ist nur, dass sie etwas erwirtschaften und das kontinuierlich tun. Diese Unterstützung durch die GVL können auch festangestellte Musiker*innen erhalten. Weitere Informationen dazu findest du auf der Seite der GVL.