Aktualisierte Empfehlung für Honoraruntergrenzen in der Musikalischen Bildung

Stand: März 2026

Ab dem 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat Mindesthonorare von 56,– Euro für 45 Minuten und 74,– Euro für 60 Minuten Unterricht. Diese Untergrenzen sollten möglichst nicht unterschritten werden. Als angemessen werden Honorare in Höhe von 67,– Euro für 45 Minuten und 89,– Euro für 60 Minuten betrachtet. Die vollständige Empfehlung findest du in dem PDF.

Die Empfehlung richtet sich an öffentlich geförderte Projekte und Institutionen. Angesichts der je nach Bundesland und Region unterschiedlichen strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen – etwa an Musikschulen oder Musikhochschulen – ist eine unmittelbare Umsetzung nicht überall realistisch. Die empfohlenen Honorare sollten jedoch mit Unterstützung der jeweiligen Fördermittelgeber*innen schrittweise als Zielgröße etabliert und perspektivisch erreicht werden.

Hier die Empfehlung downloaden