Deutscher Jazzpreis 2025: Bewerbungsphase bis 30.11.2024

Bis zum 30. November 2024 können sich Künstler*innen, Labels, Rundfunkanstalten, Managements, Promoter*innen, Journalist*innen, Festivalmacher*innen und weitere Akteur*innen im Bereich Musikvermittlung für den Deutschen Jazzpreis 2025 bewerben.

In dieser fünften Edition gibt es insgesamt elf Kategorien in fünf Bereichen:

1. Künstler*innen
2. Aufnahme/Produktion
3. Live
4. Komposition/ Arrangement
5. Sonderpreise

Einige Kategorien wurden überarbeitet, andere sind neu dazu gekommen (Auszüge aus Pressemitteilung des Deutschen Jazzpreises):

  • Großes Ensemble des Jahres und Großes Ensemble des Jahres international ersetzen die Kategorien Ensemble des Jahres (international) im Kategorienspektrum und gehören in diesem Jahr erstmals zu den öffentlichen Einreichkategorien. Fortan können sich in diesen beiden Kategorien feste Ensembles mit mindestens acht Musiker:innen für den Deutschen Jazzpreis bewerben. 
  • Die Kategorien Debüt-Album des Jahres (international) heißen künftig Newcomer:in des Jahres (international), um noch klarer Erstveröffentlichungen von Nachwuchskünstler:innen zu adressieren. 
  • Die neu etablierte Kategorie Musikvermittlung und Teilhabe ersetzt den bisher verliehenen Sonderpreis der Jury und prämiert Projekte aus dem Bereich Jazz, die sich durch kulturell herausragende Aktivitäten im Bereich der Musikvermittlung, Inklusion und/oder Teilhabe auszeichnen. 

Der nächste Deutsche Jazzpreis wird am 13. Juni 2025 im E-Werk Köln verliehen.

Mehr Informationen zum Deutschen Jazzpreis 2025 findest unter:
https://www.deutscher-jazzpreis.de/bewerbung/

Um Kommentare zu sehen oder zu schreiben, musst du Mitglied der Deutschen Jazz-Union sein. Falls du Mitglied bist, melde dich bitte an.