Vergütung

Gemeinsame Honorarempfehlung für Honoraruntergrenzen bei BKM-Förderung

Deutsche Jazzunion, März 2025

Darüber hinaus empfiehlt die Deutsche Jazzunion folgende Honoraruntergrenzen:

  • Auftragskompositionen sollten mit mindestens 150 Euro pro Spielminute vergütet werden. 
  • Bei Konzerten mit Rundfunkmitschnitt sollte der Verkauf von Senderechten zusätzlich zur Konzertgage gesondert verhandelt und mit mindestens 1.500 Euro pro Konzert vergütet werden.
  • Das Mindesthonorar für Dozent*innentätigkeiten in Landes- und Bundesakademien sowie Landesjugendjazzorchestern und dem Bundesjazzorchester sollte mindestens 400 Euro pro Tag betragen.

Aufgabe der Politik

Um das Potenzial der Jazzszene in Deutschland voll zu entfalten und langfristig zu ermöglichen, bedarf es einer aktiven Partnerschaft zwischen allen Szeneakteur*innen und der Politik. Die vom Deutschen Musikrat empfohlene und von der Deutschen Jazzunion befürwortete Honoraruntergrenze kann nur ein Teil der Lösung sein und darf keinesfalls als hinreichend aufgefasst werden.

Ausreichende Einkommen, die auch eine finanzielle Absicherung für Erwerbslosigkeit und Alter ermöglichen, können von den Akteur*innen der Jazzszene nicht aus eigener Kraft, sondern nur mit breiter politischer Unterstützung auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes erreicht werden. Insbesondere die Politik ist gefragt, Wege zur schrittweisen Zielerreichung zu gestalten. 

Zentrale Bedeutung kommt u. a. folgenden Diskussionspunkten zu:

  • Künstlersozialkasse: Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein wertvolles und unverzichtbares Instrument zur sozialen Absicherung auch von Jazzmusiker*innen. Sie übernimmt den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge von selbstständigen Künstler*innen. Mit Blick auf die in den seltensten Fällen ausreichende Altersvorsorge sollte ein Ausbau der Leistungen der Künstlersozialkasse erörtert werden.  
  • Finanzielle Ausstattung von Spielstätten und Förderinstrumenten: Eine den Anforderungen an eine eigenständige soziale Absicherung und Altersvorsorge entsprechende Anhebung des Gagenniveaus erfordert eine grundsätzlich bessere finanzielle Ausstattung nicht nur von Förderinstrumenten, sondern gerade auch von Spielstätten. Diese sind Keimzelle und Herz einer lebendigen Jazz-Szene und stehen unter immer stärkerem, insbesondere finanziellem Druck.
  • Orientierung an Tarifverträgen: Staatlich finanzierte akademische Ausbildungen müssen auch im Jazz zu angemessenen, mit anderen akademischen Berufen vergleichbaren Erwerbsmöglichkeiten führen. Im klassischen Konzertbetrieb hat sich eine widerstandsfähige, institutionalisierte Infrastruktur entwickelt, in der Musiker*innen nach Tarifverträgen vergütet werden und uneingeschränkt sozial abgesichert sind. Auch im Jazz kann eine Orientierung an Tarifverträgen, etwa am TVÖD, langfristig sinnvoll sein und sollte diskutiert werden.
  • Rentensystematik: Erwerbseinkommen müssen Altersvorsorge ermöglichen. Damit Jazzmusiker*innen eine mit der Gesamtheit der Bundesbürger*innen vergleichbare Rente erwirtschaften können, ist eine Verdopplung des aktuellen Durchschnittseinkommens der Jazzmusiker*innen oder eine Anpassung der Rentensystematik notwendig.
  • Grundrente: Die Systematik der Grundrente als Teil der Grundsicherung schließt einen Großteil der Jazzmusiker*innen aus, da die Zugangsbedingungen oftmals nicht erfüllt werden können. Hier bedarf es Änderungen. Die Jazzstudie 2022 zeigt: Rund ein Drittel der Jazzmusiker*innen haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 10.000 Euro.

Als Deutsche Jazzunion setzen wir uns gemeinsam mit allen Szene-Akteur*innen für eine spannende, vielfältige und vitale Jazz-Live-Kultur ein. Die gemeinsame Honoraruntergrenzenempfehlung betrifft formal nur Projekte und Institutionen, die zu mind. 50 Prozent durch öffentliche Mittel auf Bundesebene gefördert werden. Unsere jahrelangen Bemühungen haben zum Ziel, auf allen Ebenen eine bessere Vergütung zu erreichen ohne das Wegbrechen der Strukturen. Die Einführung der Honoraruntergrenzen auf Bundesebene sehen wir als wichtigen Schritt, der offen mit all seinen Facetten diskutiert werden muss. Die genannten Mindeststandards für eine faire Vergütung von Jazzmusiker*innen sind als Grundvoraussetzung für eine zukunfts- und widerstandsfähige Jazzlandschaft in Deutschland anzustreben.

Berlin, im März 2025

Die Willenserklärung zur Mindestgagenempfehlung 2014 inklusive der Liste der Unterzeichner*innen ist weiterhin unter → Willenserklärung Mindestgage zu finden.

"Honoraruntergrenzen und angemessene Vergütung im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich"

Vom 16. Oktober 2024