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BMW Young Artist Jazz Award 2024: Susi Lotter, Moritz Renner & Marina Schlagintweit

BMW Young Artist Jazz Award 2024 geht an Susi Lotter, Moritz Renner und Marina Schlagintweit

Die Bassistin Susi Lotter, der Posaunist Moritz Renner und die Pianistin & Komponistin Marina Schlagintweit sind die Preisträger*innen des diesjährigen BMW Young Artist Jazz Award.
 Seit 2016 wird der BMW Young Artist Jazz Award von der BMW Group in Zusammenarbeit mit der Stadt München verliehen, seit 2022 an drei Künstler*innen. Der renommierte Preis ist mit 5.000 EUR dotiert und bietet den Preisträger*innen neben dem Preisgeld die Möglichkeit, Konzerte im Jazzclub Unterfahrt in München und während der Leipziger Jazztage zu spielen.
Wir gratulieren allen Preisträger*innen und wünschen viel Erfolg!
 
Preisträger*innenkonzerte im Jazzclub Unterfahrt, München:


• 20. September 2024: Susi Lotter

• 27. September 2024: Marina Schlagintweit

• 19. Oktober 2024: Moritz Renner

48. Leipziger Jazztage (19.-26. Oktober 2024):


• 22. Oktober 2024: Susi Lotter & Moritz Renner

• 26. Oktober 2024: Marina Schlagintweit

>>> Weitere Informationen zum BMW Young Artist Jazz Award

BMW Young Artist Jazz Award 2024: Susi Lotter, Moritz Renner & Marina Schlagintweit

Daniel Migliosi ist neuer Stipendiat der Grizzly Jazz Foundation

Der Trompeter erhält das zweijährige Stipendium

Der Trompeter Daniel Migliosi (geb. 2004) ist neuer Stipendiat der Grizzly Jazz Foundation. Der Wert des Stipendiums umfasst 20.000 Euro, die innerhalb von zwei Jahren ausgeschüttet werden. 

Mit dem Geld werden konkrete Vorhaben des Künstlers unterstützt, zum Beispiel der Ausbau einer Künstler-Webseite mit dazugehörigen Fotos und Pressetexten und die Produktion von Konzerten um möglichst viele Menschen mit der Musik zu begeistern. Darüberhinaus steht die Stiftung dem Stipendiaten mit einem eigenen Netzwerk beratend und vermittelnd zur Seite.

(Auszug aus der Meldung)

Weitere Informationen zum Stipendium der Grizzly Jazz Foundation gibt es unter www.grizzly.foundation.com

Daniel Migliosi ist neuer Stipendiat der Grizzly Jazz Foundation

3. Jazzfest Bonn Förderpreis geht an Sofia Will

Preisverleihung am 15. Juni 2024

Die Saxofonistin Sofia Will erhählt den Förderpreis des Jazzfest Bonn, der zum 3. Mal vergeben wird und mit 3.000 Euro dotiert ist. Vergeben wird der Preis im Rahmen eines Preisträgerinnenkonzerts am 15. Juni 2024 in Bonn. Mit dem Preisgeld soll ein Projekt der Saxofonistin gefördert werden, das im kommenden Jahr dann auf dem Jazzfest Bonn uraufgeführt wird. 

Die diesjährige Jury bestand aus den beiden Musikerinnen Julia Hülsmann und Gina Schwarz sowie der Leiterin des Jazzinstituts Darmstadt, Bettina Bohle.

Weitere Informationen zum Förderpreis des Jazzfest Bonn gibt es unter www.jazzfest-bonn.de

3. Jazzfest Bonn Förderpreis geht an Sofia Will

66. Förderrunde Künstler*innenförderung Initiative Musik

Bewerbung vom 19. Juni bis 10. Juli 2024 möglich, Infocall am 17. Juni 2024

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler:innen und Persönlichkeiten aus dr Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.

Die Bewerbung ist vom 19. Juni bis 10. Juli 2024 möglich.

Am 17. Juni bietet die Initiative Musik via Zoom um 18:00 Uhr einen Info-Call zu diesem Förderprogramm an: Anmeldung.

Alle Informationen Künstler*innenförderung der Initiative Musik und zur Bewerbung gibt es unter www.initiative-musik.de

66. Förderrunde Künstler*innenförderung Initiative Musik

Neue Sonderprogramme zu Ensembleförderung und Arbeit mit KI des Musikfonds

Bewerbung bis 12. Juli 2024 möglich, Erster Infocall am 18. Juni 2024

Der Musikfonds hat zum 12. Juni zwei neue Sonderprogramme aufgesetzt, auf die man sich bis zum 12. Juli bewerben kann:

Das STIP-4 Stipendienprogramm richtet sich an etablierte Komponist:innen in Deutschland, die sich mit KI-basierter Musikproduktion beschäftigen. Ziel ist es, das Potenzial von KI als Werkzeug zur Inspiration und zur Kreation unbekannter Klangwelten zu erforschen und innovative kompositorische Strategien im Umgang mit KI zu entwickeln. 

Das Stipendium wird für zwölf Monate gewährt und umfasst auch eine selbst gewählte Residenzphase. Bewerber:innen müssen Erfahrungen im Bereich Technologie/Neue Medien nachweisen. Anträge können vom 12. Juni bis 12. Juli 2024 online eingereicht werden. Eine unabhängige Fachjury entscheidet über die Vergabe der Stipendien. 

Das FEB-4 Förderprogramm richtet sich an professionelle freie Ensembles und Bands in Deutschland, die zur Vielfalt und künstlerischen Qualität der experimentellen Musikszene beitragen. Ziel ist u.a. die Unterstützung von Ensembles und Bands bei der Professionalisierung des Managements, der Entwicklung neuer künstlerischer Modelle und der Vermittlung ihrer musikalischer Formate. Gefördert werden langfristige Projekte, die bundesweit präsentiert werden und innovative Kollaborationen sowie nachhaltige Formen der Ensemble- und Bandarbeit umfassen. 

Antragsberechtigt sind professionelle Ensembles mit mindestens fünf Mitgliedern, die seit Januar 2022 ihren Sitz in Deutschland haben. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Anträge können vom 12. Juni bis 12. Juli 2024 online eingereicht werden. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe. 

Am 18. Juni bieten wir via Zoom von 14:00 bis 15:30 Uhr einen ersten Info-Call zu diesem Förderprogramm an: Anmeldung (via Surveymonkey).

Alle Informationen den Sonderprogrammen und zur Bewerbung gibt es unter www.musikfonds.de

Neue Sonderprogramme zu Ensembleförderung und Arbeit mit KI des Musikfonds

Honoraruntergrenzen: BKM legt neue Richtlinie vor

Ab 1. Juli 2024 gilt die neue Richtlinie der BKM zu Honoraruntergrenzen von selbstständigen Künstler*innen

Um die Kulturförderung und die wirtschaftliche Situation von Künstler*innen und Kreativen zu verbessern, führt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zum 1. Juli 2024 eine Richtlinie zu Honoraruntergrenzen ein. Diese Regelung soll eine faire Bezahlung von professionellen Künstler*innen in vo,m Bund geförderten Projekten sicherstellen und so die Einkommenssituation von selbstständigen Künstler*innen verbessern.

Der Deutsche Musikrat forderte bislang einen Tagessatz von 675€ als Untergrenze bis 2025. Jetzt wurde eine sogenannte Honorarmatrixerstellt, in der die Sparten und ihre Tätigkeitsfelder, für die diese Regelung gilt, aufgelistet sind. 

Hier findest Du das Dossier des Deutschen Kulturrates
Hier findest Du das Merkblatt der BKM

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Honoraruntergrenzen eingehalten werden, wenn das Projekt oder die  Institution mit mindestens 50 % durch die BKM gefördert wird. (Zusätzlich können Kosten wie Umsatzsteuer, Reisekostenerstattung oder Unterbringung anfallen.)

Die Einführung und Umsetzung der Honoraruntergrenzen liegt in der Hand der Länder. Die genaue Ausgestaltung und Aushandlung von Basishonoraren erfolgt also vor Ort, um den spezifischen Bedingungen gerecht zu werden. Die BKM selbst gibt keine Beträge vor, sondern verweist auf die Empfehlungen und Orientierungswerte von Fach-, Berufs- und Interessenverbänden. Für den Bereich Musik sind es die Deutsche JazzunionFREO und unisono.

Nicht betroffen von der Regelung sind Amateure, Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung sowie Tätigkeiten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Künstlerzusammenschluss.

Mit der neuen Richtlinie der BKM sind Mindeststandards für die Vergütung von Künstler*innen in BKM-geförderten Projekten gesichert, obwohl natürlich immer mehr als die Mindestvergütung gezahlt werden kann. Die Hoffnung ist, dass diese Mindeststandards auch beispielhaft in Bereichen wirken, in denen die Honoraruntergrenze nicht zwingend greift. Die Anstrengungen der letzten zehn Jahre haben bisher nur in einigen Ländern und nur für bestimmte Tätigkeiten Verbesserung gebracht. Es wird abzuwarten sein, welche Wirkung und welche Folgen diese Neuerung auf die chronisch unterfinanzierten Haushalte einerseits und die Vielfalt der Projektlandschaft andererseits haben wird.

Honoraruntergrenzen: BKM legt neue Richtlinie vor

Ab 1. Juli 2024 gilt die neue Richtlinie der BKM zu Honoraruntergrenzen von selbstständigen Künstler*innen

Um die Kulturförderung und die wirtschaftliche Situation von Künstler*innen und Kreativen zu verbessern, führt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zum 1. Juli 2024 eine Richtlinie zu Honoraruntergrenzen ein. Diese Regelung soll eine faire Bezahlung von professionellen Künstler*innen in vo,m Bund geförderten Projekten sicherstellen und so die Einkommenssituation von selbstständigen Künstler*innen verbessern.

Der Deutsche Musikrat forderte bislang einen Tagessatz von 675€ als Untergrenze bis 2025. Jetzt wurde eine sogenannte Honorarmatrixerstellt, in der die Sparten und ihre Tätigkeitsfelder, für die diese Regelung gilt, aufgelistet sind. 

Hier findest Du das Dossier des Deutschen Kulturrates
Hier findest Du das Merkblatt der BKM

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Honoraruntergrenzen eingehalten werden, wenn das Projekt oder die  Institution mit mindestens 50 % durch die BKM gefördert wird. (Zusätzlich können Kosten wie Umsatzsteuer, Reisekostenerstattung oder Unterbringung anfallen.)

Die Einführung und Umsetzung der Honoraruntergrenzen liegt in der Hand der Länder. Die genaue Ausgestaltung und Aushandlung von Basishonoraren erfolgt also vor Ort, um den spezifischen Bedingungen gerecht zu werden. Die BKM selbst gibt keine Beträge vor, sondern verweist auf die Empfehlungen und Orientierungswerte von Fach-, Berufs- und Interessenverbänden. Für den Bereich Musik sind es die Deutsche JazzunionFREO und unisono.

Nicht betroffen von der Regelung sind Amateure, Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung sowie Tätigkeiten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Künstlerzusammenschluss.

Mit der neuen Richtlinie der BKM sind Mindeststandards für die Vergütung von Künstler*innen in BKM-geförderten Projekten gesichert, obwohl natürlich immer mehr als die Mindestvergütung gezahlt werden kann. Die Hoffnung ist, dass diese Mindeststandards auch beispielhaft in Bereichen wirken, in denen die Honoraruntergrenze nicht zwingend greift. Die Anstrengungen der letzten zehn Jahre haben bisher nur in einigen Ländern und nur für bestimmte Tätigkeiten Verbesserung gebracht. Es wird abzuwarten sein, welche Wirkung und welche Folgen diese Neuerung auf die chronisch unterfinanzierten Haushalte einerseits und die Vielfalt der Projektlandschaft andererseits haben wird.

1. Jazzpreis Brandenburg geht an Willi Kellers

Pressemitteilung des Jazzpreis Brandenburg vom 06. Juni 2024

Schlagzeuger Willi Kellers, wohnhaft in Jakobshagen (Boitzenburger Land), erhält den 1. JAZZPREIS BRANDENBURG.

PREISVERGABE

Die „jazzwerkstatt Peitz“ vergibt den Jazzpreis Brandenburg an Willi Kellers, der in besonderer Weise einen prägenden und inspirierenden Beitrag zum Jazzleben in Brandenburg leistet und mit wichtigen künstlerischen Impulsen über das Bundesland hinaus strahlt. Der Preis wird am Sonntag, 18.08.24 im Rahmen der „61. jazzwerkstatt Peitz“ verliehen. Im Anschluss findet ein Konzert des Gewinners Open-Air am Eisen- und Hüttenwerk Peitz bei freiem Eintritt statt.

PREISTRÄGER

Willi Kellers, geboren am 21. Dezember 1950 in Münster, ist seit über 45 Jahren im Bereich des Free Jazz und der Improvisierten Musik aktiv und arbeitete intensiv mit Keith Tippett, Marylin Crispell, Peter Brötzmann, Charles Gayle, Albert Mangelsdorff und vielen anderen zusammen.

Das Schlagzeugspiel von Willi Kellers zeichnet sich durch große Flexibilität aus. Sein stilistisches Spektrum reicht von Power-Play bis zu feinsten Klang-Texturen. Kellers ist ein Musiker, der jedes Ensemble musikalisch zusammenhält und permanent mit Energie speist.

Als Spieler und als Mensch ist Willi Kellers immer der Gruppe, nie dem eigenen Ego verpflichtet. Er braucht keine „eigene“ Band, um sich zu profilieren. Er profiliert sich seit Jahrzehnten als Team-Player mit starker Persönlichkeit. Dafür stehen sinnbildlich Ensembles wie „Ruf der Heimat“, „Boom Box“, „Keys & Screws“, das Duo mit Julie Sassoon und etliche andere Besetzungen.

Die Jury verbindet die Vergabe des 1. Jazzpreises Brandenburg an Willi Kellers mit der Hoffnung, dass sein künstlerisches Wirken über den Kreis der „Insider-Szene“ hinaus an Strahlkraft und öffentlicher Wahrnehmung gewinnt.

JURY

Die Vergabe des Jazzpreises Brandenburg erfolgte über eine unabhängige Fachjury. Die Jury bestand aus Ingrid Hoberg (Journalistin aus Cottbus mit Leidenschaft für Jazz und improvisierte Musik), Ulf Drechsel (Jazz-Journalist und Konzertveranstalter mit Erfahrung in Jurys), Peter Ehwald (Saxophonist, Komponist und lehrt Jazz Saxophon an der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ in Weimar), Ulli Blobel (Gründer der jazzwerkstatt Peitz und Musikproduzent) und Marie Blobel (künstlerische Leitung der jazzwerkstatt Peitz und Initiatorin des Jazzpreis Brandenburg).

FÖRDERUNG

Der Jazzpreis Brandenburg wird gefördert durch die Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Amt Peitz und Land Brandenburg.

Für Fragen und Rücksprache stehen wir gerne zur Verfügung: hello@jazzwerkstatt-peitz.de

→ Website des Jazzpreis Brandenburg

1. Jazzpreis Brandenburg geht an Willi Kellers

Vier Fragen an…

Sabine Verheyen

Anlässlich der Europawahl vom 6.-9. Juni 2024 haben wir die aktuellen Mitglieder demokratischer Parteien, die im Ausschuss für Kultur und Bildung des europäischen Parlaments sitzen, gefragt, warum diese Wahl für in Deutschland lebende und arbeitende Jazz- und Improvisationsmusiker*innen relevant ist. Heute stellen wir Sabine Verheyen (CDU) vor.

Wenn Sie sich in drei Sekunden vorstellen müssten: Wer ist Sabine Verheyen?

Europabegeisterte Abgeordnete des Europäischen Parlament aus Aachen und Familienmensch.  
 
Sie sind aktuell für die CDU Abgeordnete im Europäischen Parlament und Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien. Was interessiert Sie an der Europäischen Kulturpolitik besonders?

Kultur fördert ein grenzüberschreitendes Zugehörigkeitsgefühl und vereint uns in unserer Vielfalt, indem sie die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen lokaler Gemeinschafen widerspiegelt und wichtige Dialoge anregt. Sie ist eine wirkungsvolle Kraft für Frieden und Resilienz, die öffentliche Räume schafft, in denen wir uns mit den drängenden Fragen unserer Zeit auseinandersetzen und unsere Demokratie gestärkt werden kann. Angesichts von Herausforderungen wie ökonomischen Schwierigkeiten, Kriegen und Bedrohungen für unsere Demokratie durch Desinformation und Populismus, ist die Rolle der Kultur bei der Wahrung unserer europäischen Werte und Einheit unverzichtbar. Kultur hilft uns, uns ein besseres Europa und eine bessere Welt vorzustellen und erinnert uns an unsere gemeinsame Menschlichkeit.
 
Welche politischen Themen, die auf europäischer Ebene verhandelt werden, sind auch für in Deutschland lebende Jazzmusiker*innen und -akteur*innen relevant?
 
Es gibt einige politische Themen, die auf europäischer Ebene für Musikerinnen und Musiker relevant sind:

1. Das Urheberrecht: Das europäische Urheberrecht bietet Künstlerinnen und Künstlern den Schutz ihres geistigen Eigentums und verhindert, dass ihre kreativen Werke ohne Zustimmung verwendet oder kopiert werden. Dadurch wird auch die Einkommenssicherheit der gestärkt, da sie durch geregelte Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke, etwa durch Streaming oder öffentliche Aufführungen, eine faire Entlohnung erhalten können. Die Harmonisierung des Urheberrechts innerhalb der EU erleichtert es den Künstlerinnen und Künstlern zudem, ihre Werke grenzüberschreitend zu vermarkten und zu schützen, ohne sich mit unterschiedlichen nationalen Regelungen auseinandersetzen zu müssen. Dies fördert auch Innovationen und Kreativität, indem es Anreize schafft, in neue Werke zu investieren, was wiederum zur kulturellen Vielfalt und zum kreativen Schaffen beiträgt. Darüber hinaus adressiert das europäische Urheberrecht die Herausforderungen des digitalen Zeitalters und hilft, die Rechte in einer Zeit zu wahren, in der ihre Werke leicht verbreitet und genutzt werden können.

2. Förderprogramme: Die Initiative Music Moves Europe zielt darauf ab, die starken Seiten des Musiksektors zu fördern: Kreativität, Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit. Das Hauptziel ist die Entwicklung eines integrierten EU-Politikansatzes für Musik. Ein weiterer wichtiger Bestandteil für die Unterstützung kultureller Vielfalt ist auch das Förderprogramm Kreatives Europa. Dieses Programm der EU unterstützt die Kultur- und Kreativsektoren, einschließlich Projekte, die Musik und Kultur fördern. Durch Zuschüsse und Förderungen ermöglicht Kreatives Europa die Finanzierung von kulturellen Projekten, die grenzüberschreitend arbeiten und die kulturelle Vielfalt Europas stärken.EU-Fördermittel und Kulturprogramme wie Creative Europe. Darüber hinaus hat der CULT Ausschuss sich auch eingesetzt, dass aus anderen Förderprogrammen der Kulturbereich gefördert werden kann. Wie zum Beispiel aus den Recovery-Fördergeldern während der COVID Pandemie oder auch aus Strukturfördergeldern wurde die Möglichkeit gegeben, die Kultur zu fördern. Es hängt jedoch davon ab, wie diese Mittel auf nationaler Ebene genutzt und umgesetzt werden.

3. Freizügigkeit: Europa ermöglicht Freizügigkeit innerhalb der EU. Das ermöglicht Musikerinnen und Musikern, ohne Einschränkungen in verschiedenen Ländern aufzutreten und zu arbeiten. Es erleichtert auch internationale Konzerte, Festivals und Tourneen. Zudem erweitert es ihre kreativen Möglichkeiten und fördert den kulturellen Austausch. Einheitliche Arbeitsbedingungen bieten dabei rechtliche und soziale Absicherung.
 
Warum ist es so wichtig, dass wahlberechtigte Jazzmusiker*innen in Deutschland sich an der Wahl beteiligen und ihre Stimme für demokratische Parteien abgeben?
 
Auch in der nächsten Legislaturperiode wird es wieder viele Themen geben, die für Musikerinnen und Musiker wichtig werden. Die Überarbeitung der Geoblocking-Verordnung wird zweifellos nicht einfach und unsere Aufmerksamkeit verlangen. Zusätzlich wird die Frage der Definition europäischer Werke relevant sein. Die Digitalisierung und Themen wie künstliche Intelligenz werden uns beim Urheberrecht vor weitere Herausforderungen stellen. Umso wichtiger ist es, dass auch Sie wählen gehen und Ihre Interessen vertreten, indem Sie Ihre Stimme für demokratische Parteien abgeben.
 

Interview vom 1. Juni 2024

Vier Fragen an…

Vier Fragen an…

Romeo Franz

Anlässlich der Europawahl vom 6.-9. Juni 2024 haben wir die aktuellen Mitglieder demokratischer Parteien, die im Ausschuss für Kultur und Bildung des europäischen Parlaments sitzen, gefragt, warum diese Wahl für in Deutschland lebende und arbeitende Jazz- und Improvisationsmusiker*innen relevant ist. Heute stellen wir Romeo Franz (Bündnis 90/Die Grünen) vor.

Wenn Sie sich in drei Sekunden vorstellen müssten: Wer ist Romeo Franz?
 
Ich bin Romeo Franz, wurde in Kaiserslautern geboren, stamme aus einer deutschen Sinti-Familie, bin Musiker und seit 2018 Abgeordneter im EU-Parlament für Bündnis 90/Die Grünen. 
Seit Langem engagiere ich mich für die Rechte der Menschen mit Romanes-Hintergrund und setze mich für ihre Rechte, mehr Mitsprache und den Erhalt ihrer Kultur und Sprache ein.
 
Sie sind aktuell für Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter im Europäischen Parlament und Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien. Was interessiert Sie an der Europäischen Kulturpolitik besonders?
 
Im Kultur- und Bildungsausschuss finde ich besonders interessant, dass durch Kunst und Kultur Brücken gebaut werden. Der sekundäre, aber sehr wertvolle Effekt von Kulturbegegnungen ist in erster Linie der interkulturelle Austausch. Kulturveranstaltungen finden nicht auf politischer Sachebene statt, sind aber viel effektiver.
In meiner Ausschussarbeit liegt mir vor allem Erasmus + am Herzen, Europas größtes Bildungsförderungsprogramm. Ich setzte mich dafür ein, dass jeder Mensch die Möglichkeit bekommt, sich im Rahmen des lebenslangen Lernens weiterzubilden, Auslandserfahrungen zu sammeln und sich weiter zu qualifizieren.
 
Welche politischen Themen, die auf europäischer Ebene verhandelt werden, sind auch für in Deutschland lebende Jazzmusiker*innen und -akteur*innen relevant?
 
Relevant ist der Initiativbericht des Kultur- und Bildungsausschuss zu „EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Kunst- und Kreativbranche“. Dabei wurden vor allem strukturelle Probleme angegangen, wie die Verbesserung des Sozialsystems, vereinfachte Mobilität und der Weiterbildungsmöglichkeiten. In dem Ausschuss wollen wir an einem allgemeinen Regelwerk über die soziale und berufliche Lage, das in jedem Mitgliedsland übernommen werden soll, damit die unterschiedlichen Gesetze angeglichen werden und somit bspw. keine Doppelzahlungen von Krankenversicherungen oder Steuern anfallen oder Weiterbildungen, die im Ausland absolviert wurden im Heimatland anerkannt werden. Darüber hinaus fordern wir eine Richtlinie über menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Künstler*innen und Kulturschaffende, ebenso wie eine besser strukturierte Zusammenarbeit und stärkerer Austausch von Wissen und best practices.
 
Warum ist es so wichtig, dass wahlberechtigte Jazzmusiker*innen in Deutschland sich an der Wahl beteiligen und ihre Stimme für demokratische Parteien abgeben?
 
Es ist überaus wichtig, dass sich Jazzmusiker*innen demokratische Parteien wählen, um ihr Mitspracherecht zu nutzen und somit auch behalten. Eine plurale Gesellschaft kann nur in einer Demokratie existieren, da sie Werte wie Meinungsfreiheit vertritt, kritisches Denken fördert und Selbstverwirklichung ermöglicht.
Eine nicht genutzte Wahlstimme ist eine verlorene, denn sie begünstigt diejenigen, die für undemokratische Parteien wählen. Das Gegengewicht ist unbedingt notwendig. 
Wenn möglichst viele wählen gehen oder sich darüber hinaus aktiv in gesellschaftliche Debatten einmischen, Verantwortung übernehmen und ihr Lebensumfeld durch Ideen und Engagement mitgestalten, bleibt Demokratie lebendig.

Interview vom 29. Mai 2024

Vier Fragen an…

Die Deutsche Jazzunion ruft zur Wahlbeteiligung bei den Europawahlen 2024 auf

Die Deutsche Jazzunion schließt sich dem Aufruf des Deutschen Kulturrats und den Aktionen von „Die Vielen“ an

Als Interessenvertretung der Jazzmusiker*innen in Deutschland schließen wir, die Deutsche Jazzunion, uns dem Aufruf des Deutschen Kulturrat „Wählen gehen und die demokratischen Parteien wählen!“(vom 20. Mai 2024) und den Aktionen von Die Vielen und ihrem Aufruf „Europa den Vielen“ an.


Demokratische Strukturen sind ein Grundpfeiler einer freien künstlerischen Szene!

Deswegen rufen wir alle Wahlberechtigten dazu auf, am 9. Juni wählen zu gehen und ihre Stimme für demokratische Parteien abzugeben.


Anlässlich der Europawahl (vom 6.-9. Juni 2024) haben wir die aktuellen Mitglieder demokratischer Parteien, die im Ausschuss für Kultur und Bildung des europäischen Parlaments sitzen, gefragt, warum diese Wahl für in Deutschland lebende und arbeitende Jazz- und Improvisationssmusiker*innen relevant ist.

Die Antworten der Abgeordneten werden wir im Rahmen der Aktionswoche „Europa den Vielen“ ab dem 3. Juni 2024 auf unserer Website und auf unseren Social Media Kanälen veröffentlichen.

> Hier geht es zum Aufruf des Deutschen Kulturrats
> Hier geht es zu der Website von Die Vielen

Die Deutsche Jazzunion ruft zur Wahlbeteiligung bei den Europawahlen 2024 auf

Vier Fragen an…

Petra Kammerevert

Anlässlich der vom 6.-9. Juni stattfinden Europawahl haben wir die aktuellen Mitglieder demokratischer Parteien, die im Ausschuss für Kultur und Bildung des europäischen Parlaments sitzen, gefragt, warum diese Wahl für in Deutschland lebende und arbeitende Jazz- und Improvisationsmusiker*innen relevant ist. Heute stellen wir Petra Kammerevert (SPD) vor.

Wenn Sie sich in drei Sekunden vorstellen müssten: Wer ist Petra Kammerevert?
 
Eine engagierte Kultur- und Medienpolitikerin auf europäischer Ebene, die nach drei Mandaten im Europäischen Parlament den Staffelstab weitergibt.
 
Sie sind aktuell für die SPD Abgeordnete im Europäischen Parlament und Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien. Was interessiert Sie an der Europäischen Kulturpolitik besonders?
 
Die europäische Kulturpolitik ist Wesenskern der europäischen Integration. Sie ist Ausdruck der Vielfalt in Europa und muss mit dem Ziel gestaltet werden, diese Vielfalt zu fördern und zur Entfaltung zu bringen.
 
Welche politischen Themen, die auf europäischer Ebene verhandelt werden, sind auch für in Deutschland lebende Jazzmusiker*innen und -akteur*innen relevant?
 
In erster Linie relevant für Künstler*innen und damit auch diejenigen im Jazz ist aktuell die Arbeit an einem Europäischen Künstlerstatus sowie an europäischen Mindeststandards in Fragen der Arbeitsbedingungen, sozialer Absicherung und fairer Entlohnung.
 
Warum ist es so wichtig, dass wahlberechtigte Jazzmusiker*innen in Deutschland sich an der Wahl beteiligen und ihre Stimme für demokratische Parteien abgeben?
 
Alle europäischen Bürger*innen sollten zur Wahl gehen und eine demokratische Partei wählen. Wer dies nicht tut, lässt die anderen über europäische Gesetzgebung entscheiden, die weitaus mehr ausmacht als viele Menschen denken. Für Jazzmusiker*innen geht es im spezifischen auch darum, in welche Richtung Kulturpolitik zukünftig gestaltet wird. Sei es in den angesprochenen Themen der sozialen Absicherung und Arbeitsbedingungen als Künstler*in – oder aber in der für den Kultur- und Kreativsektor entscheidenden Frage der europäischen Kulturförderung, beispielsweise mit dem Programm Kreatives Europa. Als SPD wollen wir in beiden Fragen weitere Schritte nach vorne machen und dafür sorgen, dass Kreatives Europa finanziell erheblich aufgestockt wird. 

Interview vom 29. Mai 2024

Vier Fragen an…

Initiative Musik: Neues Förderprogramm für Clubs: PlugIn

Bis zum 28. Juni können Anträge für das neue Förderprogramm PlugIn eingereicht werden

Kleinere und mittlere Musikclubs sind aufgrund geringerer Umsatzrendite nicht immer in der Lage, ihren Investitionsbedarf aus eigener finanzieller Kraft zu decken. Das neu aufgelegte Förderprogramm „PlugIn“ soll hier ansetzen und die Verbesserung ihrer technischen Ausstattung in unterschiedlichen Bereichen unterstützen.  

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick: 

  • Antragsberechtigt sind Musikclubs mit einer Besucher*innenkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen. 
  • Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig. 
  • Der Förderanteil beträgt max. 15.000 EUR. 
  • Der Eigenanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Eigenanteil zu. 
  • Förderungen werden im Windhundverfahren („first come, first served“) vergeben.  
  • Die Mittel werden nach einer Regionalquote auf die verschiedenen Bundesländer verteilt, damit strukturell schwächere Regionen im Prozess nicht benachteiligt werden. 
  • Förderprojekte können bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.

Anträge können zwischen dem 03.06. (13 Uhr) und dem 28.06.2024 (18 Uhr) gestellt werden. 

Hier gibt es alle Informationen zur Antragstellung sowie den Link zum Förderportal auf der Seite der Initiative Musik.

Initiative Musik: Neues Förderprogramm für Clubs: PlugIn