Deutsche Jazzunion schließt sich gemeinsamer Honoraruntergrenzenempfehlung bei BKM-Förderung des Deutschen Musikrats an
+++ Erarbeitet von AG Faire Vergütung des DMR unter Mitwirkung der Deutschen Jazzunion
+++ Empfehlung Tagessatz: 300 Euro
+++ Ziel muss sein, angemessene Einkommen zu ermöglichen, auskömmliche Untergrenze wäre 622 Euro
Berlin, 06. März 2025 | Als einer der ersten Verbände hat die Deutschen Jazzunion bereits 2014 eine Mindestgagenempfehlung herausgegeben, die sich bisher an den durchschnittlich gezahlten Gagen orientiert hat. Nun geht die Interessenvertretung der Jazzmusiker*innen in Deutschland einen wichtigen Schritt und schließt sich der gemeinsamen Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an. Für selbstständige Musiker*innen soll für die Jahre 2025/2026 bei zu mind. 50 Prozent durch den Bund geförderten Projekten ein Tagessatz von mind. 300 Euro gezahlt werden. Dabei handelt es sich um eine politische Kompromissgröße, die gleichzeitig ein wichtiges Signal im Prozess der Etablierung fairer Honorare sendet, sich aber an der politischen und wirtschaftlichen Realität orientiert, wie die beteiligten Verbände klar herausstellen.
Unter Mitwirkung vieler Verbände, die sich unter dem Dach des Deutschen Musikrats in der AG Faire Vergütung mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, wurde unter Einbezug rechnerischer Größen wie unsichtbarer Arbeit, Betriebskosten und durchschnittlicher Anzahl Arbeitstage ebenfalls ein Tagessatz einer auskömmlichen Untergrenze errechnet, der ein angemessenes Einkommen ermöglichen würde. Dieser würde bei 622 Euro liegen. Wie Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, in der Pressemitteilung dazu betont, muss es weiterhin eine Forderung an die Politik sein, die Fördertöpfe für Musik zu erhöhen, damit ein Wegbrechen wichtiger Strukturen verhindert wird.
Die Deutsche Jazzunion wird sich für diese politische Forderung einsetzen und sich weiterhin an dem Prozess der Etablierung von Honoraruntergrenzenempfehlungen beteiligen, die jährlich überprüft und aktualisiert werden sollen.
Alle Details zu den Honoraruntergrenzenempfehlungen sind zu finden auf www.deutsche-jazzunion.de/verguetung
Die Deutsche Jazzunion wurde 1973 gegründet und ist als Sprachrohr der Jazzmusiker*innen in Deutschland eine wichtige Ansprechpartnerin für die Politik auf Bundesebene. Zu den Kernzielen des Verbands gehören die Verbesserung der Vergütung und der sozialen Absicherung von Jazzmusikerinnen, der Ausbau der spezifischen Förderung für Jazz und Improvisierte Musik sowie die Stärkung der Spielstätten.
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Weitere Informationen: www.deutsche-jazzunion.de