Um die Kulturförderung und die wirtschaftliche Situation von Künstler*innen und Kreativen zu verbessern, führt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zum 1. Juli 2024 eine Richtlinie zu Honoraruntergrenzen ein. Diese Regelung soll eine faire Bezahlung von professionellen Künstler*innen in vo,m Bund geförderten Projekten sicherstellen und so die Einkommenssituation von selbstständigen Künstler*innen verbessern.
Der Deutsche Musikrat forderte bislang einen Tagessatz von 675€ als Untergrenze bis 2025. Jetzt wurde eine sogenannte Honorarmatrix erstellt, in der die Sparten und ihre Tätigkeitsfelder, für die diese Regelung gilt, aufgelistet sind.
Hier findest Du das Dossier des Deutschen Kulturrates
Hier findest Du das Merkblatt der BKM
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Honoraruntergrenzen eingehalten werden, wenn das Projekt oder die Institution mit mindestens 50 % durch die BKM gefördert wird. (Zusätzlich können Kosten wie Umsatzsteuer, Reisekostenerstattung oder Unterbringung anfallen.)
Die Einführung und Umsetzung der Honoraruntergrenzen liegt in der Hand der Länder. Die genaue Ausgestaltung und Aushandlung von Basishonoraren erfolgt also vor Ort, um den spezifischen Bedingungen gerecht zu werden. Die BKM selbst gibt keine Beträge vor, sondern verweist auf die Empfehlungen und Orientierungswerte von Fach-, Berufs- und Interessenverbänden. Für den Bereich Musik sind es die Deutsche Jazzunion, FREO und unisono.
Nicht betroffen von der Regelung sind Amateure, Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung sowie Tätigkeiten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Künstlerzusammenschluss.
Mit der neuen Richtlinie der BKM sind Mindeststandards für die Vergütung von Künstler*innen in BKM-geförderten Projekten gesichert, obwohl natürlich immer mehr als die Mindestvergütung gezahlt werden kann. Die Hoffnung ist, dass diese Mindeststandards auch beispielhaft in Bereichen wirken, in denen die Honoraruntergrenze nicht zwingend greift. Die Anstrengungen der letzten zehn Jahre haben bisher nur in einigen Ländern und nur für bestimmte Tätigkeiten Verbesserung gebracht. Es wird abzuwarten sein, welche Wirkung und welche Folgen diese Neuerung auf die chronisch unterfinanzierten Haushalte einerseits und die Vielfalt der Projektlandschaft andererseits haben wird.
Kontakt
Deutsche Jazzunion e. V.
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Deutschland
post@deutsche-jazzunion.de
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