Ab heute, dem 01. Juli 2024 gelten verbindliche Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Projektförderung auf Bundesebene.
Dies betrifft also alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt.Aktuell gibt es im Bereich Musik eine Vielzahl an Honoraruntergrenzenempfehlungen (Deutscher Musikrat, unisono etc.).
Für den Bereich Jazz & Improvisierte Musik können sich Fördernehmer*innen an unserer Richtlinie zur Vergütung von Jazzmusiker*innen (Mindestgagenempfehlung) halten. Hier haben wir eine Mindestgagenempfehlung von 300 Euro pro Person bei Konzerten in aus öffentlichen Mitteln geförderten Spielstätten und Konzertreihen sowie 600 Euro pro Person bei aus öffentlichen Mitteln geförderten Festivals festgelegt.
Wir freuen uns sehr, dass die gemeinsamen Bemühungen der Kulturverbände Früchte getragen haben und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass wir einer angemessenen Bezahlung freischaffender Jazzmusiker*innen näher kommen! Denn hier sind wir noch lange nicht am Ziel und es gibt noch viel zu tun.
Denn einen Aufwuchs der Fördertöpfe gibt es aktuell nicht!
Eine Auflistung aller aktuell geltenden Empfehlungen in der Kultur hat der Deutsche Kulturrat auf seiner Website zusammengestellt.
>>> Weitere Informationen auf der Seite des Deutschen Kulturrats
Kontakt
Deutsche Jazzunion e. V.
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Deutschland
post@deutsche-jazzunion.de
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