Für Alle, die in den Jahren 1963 bis 1971 mit Einmalzahlung (Buy-Out-Vertrag) an Tonträgerproduktionen mitgewirkt haben, gibt es eine wichtige Änderung bei der GVL.
Die Schutzfrist für Tonträger, die ab dem Jahr 1963 produziert wurden, ist von 50 auf 70 Jahre gesetzlich verlängert. Künstler*innen werden an den Verkaufserlösen der Tonträgerhersteller*innen beteiligt.
Sollten diese Titel noch nicht in meine.gvl gemeldet sein, kann das bis zum 31.01.2024 nachgeholt werden.
Alle, die momentan keinen Wahrnehmungsvertrag bei der GVL haben, können das entsprechende unten aufgeführte Fachteam kontaktieren.
Wer Hilfe benötigt oder Fragen zur Abgabe der Meldungen hat, kann sich montags bis donnerstags von 9-17 Uhr und freitags von 9-14 Uhr gern an die GVL wenden.
So kann die GVL erreicht werden:
Hotline für Unterhaltungsmusik: Tel. +49 (0)30 48483 763
E-Mail: unterhaltungsmusik@gvl.de
Hotline für Klassik und Klangkörper: Tel. +49 (0)30 48483 762
E-Mail: klassik@gvl.de
Kontakt
Deutsche Jazzunion e. V.
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Deutschland
post@deutsche-jazzunion.de
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